Warum die Altersvorsorge für gutverdienende Frauen wichtig ist

Mit dem erarbeiteten Erfolg, kommt auch ein bestimmter Lebensstandard zustande, den man auch im Alter noch beibehalten möchte. Doch je höher das Einkommen, desto größer ist die Versorgungslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch sollte klar sein, ob das eigene Vermögen ohne weiteres Einkommen auch in Zukunft den Lebensstandard absichern kann, vor allem wenn man die Niedrigzinspolitik und Inflation berücksichtigt.

Altersvorsorge für einkommensstarke und wohlhabende Frauen

Die Altersvorsorge für gutverdienende Frauen ist in zweifacher Hinsicht wichtig. Zum einen folgt auf ein höheres Einkommen, eine höhere Versorgungslücke im Alter aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Beitragbemessungsgrenze sorgt dafür, dass bei einem Gehalt ab 82.800€ kein weiterer Euro in die gesetzliche Rentenversicherung fließt.

Zum anderen fallen die Rentenbeiträge für Frauen, infolge der unterschiedlichen Einkommensentwicklungen zwischen Männern und Frauen, deutlich geringer aus. Wer sich daher frühzeitig mit der Altersvorsorge befasst, wird in Zukunft sorgenfreier den neuen Lebensabschnitt genießen können.

Warum die gesetzliche Rentenversicherung gerade bei einkommensstarken Frauen nicht reichen wird

Die Idee der dynamischen Rente von 1950 sah vor, dass 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens als gesetzliche Rente zur Verfügung steht. Dieser Anteil ist seitdem konstant zurückgegangen. Der Geburtenrückgang bei einer immer älteren Bevölkerung führt dazu, dass das Umlageverfahren nicht umfänglich funktioniert. Das Resultat ist, dass nur ein Bruchteil vom Verdienten im Alter zur Verfügung steht. Gutverdiener trifft es dabei besonders, weil die Bemessungsgrenze des Einkommens von derzeit 6.900€ (6.450€ Ost) die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung auf 642€ (581€ Ost) begrenzt.

Um im Alter 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens zu erhalten, muss beispielsweise bei einem Durchschnittsgehalt von 150.000€ zum Rentenalter ein Betrag von 8.750€ brutto zur Verfügung stehen. Die Rentenversicherung stellt lediglich 3.053€ brutto bereit.

Das entspricht einer Lücke von 5.697€ (65%). Gutverdienende Frauen, die die Bemessungsgrenze überschreiten und damit fast die geltende Höchstrente von 3.053€ beziehen, stehen daher einer sehr hohen Versorgungslücke gegenüber. Die zusätzliche private Vorsorge durch Rentenversicherungen und Investmentanlagen ist daher für Frauen mit hohen Einkünften unabdingbar.

Was sind jetzt die nächsten Schritte?

Erfolg im Beruf kommt nicht von Nichts und der anspruchsvolle Job inklusive der Zeitfresser während des Arbeitstages nimmt die meiste Zeit in der Woche in Anspruch. Die Freizeit, Freunde und Familie kommen im Alltag auch zu kurz. Sich dann zusätzlich noch mit der Rente zu beschäftigten, erscheint den Meisten gar unmöglich. Viele zögern, wenn es um das Thema Altersvorsorge geht und schenken dem lange keine Beachtung. Doch Zeit ist bekanntlich Geld. Schon ein paar Stunden im Jahr reichen aus, um das Thema Altersvorsorge für sich zu ordnen. In England gewährt man beispielsweise einen freien Urlaubstag, nur um sich um die persönlichen Steuern, Versicherungen und Renten zu kümmern. Diesem Beispiel kann man folgen. Es reicht einen Sonntag, ein Feiertag unter der Woche oder sogar einen Urlaubstag im Jahr, am besten im Winter, um sich über die Möglichkeiten und Chancen zu informieren. Eine erste Hilfestellung möchten wir hiermit bieten.

Welche Möglichkeiten der Rentensicherung sind bei einer guten Einkommenssituation geeignet?

Am Besten betrachtet man die Altersvorsorge als Gerüst bestehend aus drei Pfeilern. Der erste Pfeiler und die Basis der Vorsorge beruht auf der gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzlich stehen weitere private Renteninstrumente wie beispielsweise die Riester-Rente, die Rürüp-Rente und die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Schließlich ist auch eine zusätzliche Absicherung durch Lebensversicherungen oder Kapitalanlagen möglich. Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Varianten vor.

Riester-Rente, private Altersvorsorge mit staatlicher Zulage

Seit 2001 gibt es die Riester-Rente. Diese private Altersvorsorge fördert der Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzug seit 2002. Ins Leben gerufen hat die Versicherung der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester anlässlich der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/2001.
Gefördert wird die Riester-Rente einmal durch die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug sowie durch eine Altersvorsorgezulage. Der Erhalt der Zulagen in voller Höhe ist dabei an die Einzahlung des Mindestbeitrags gebunden. Der Mindestbeitrag beträgt seit 2008 vier Prozent der rentenversicherungspflichtigen, NICHT der sozialversicherungspflichtigen, Einnahmen des Vorjahres minus der individuellen Zulagenansprüche (Grundzulage beziehungsweise Kinderzulage).

Die Zulage beläuft sich auf 175€ pro Jahr und für Kinder (ab 2008 geboren) auf 300€ pro Kind pro Jahr.

Der Kinderzulagenanspruch besteht für jedes Kind, wenn der Kindergeldempfänger im Kalenderjahr mindestens für einen Monat Kindergeld bezogen hat. Ist der Sparer im Jahr des Vertragsabschlusses noch keine 25. Lebensjahre alt, wurde er vor dem 31.12.1982 geboren und ist er unmittelbar zulagenberechtigt, erhöht sich die Grundzulage im ersten Jahr um 200€.

Nachteile der Riester-Rente:

  • In der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente voll versteuert, bei selbst genutztem Wohneigentum führt das Finanzamt ein Wohnförderkonto, auf dessen Grundlage es die Steuern berechnet.
  • Die Verträge sind in der Regel sehr komplex und die Kosten unklar.
  • Meistens wird die Versicherung fondsgebunden angeboten, sodass sich die Rendite kaum bestimmen lässt.
  • In einer Summe auszahlbar sind lediglich 30 Prozent des Leistungsanspruches.

Aufgrund der Tatsache, dass die Vertragsberechnungen in der Regel auf einer sehr hohen Lebenserwartung beruhen, lohnt sich die Rentenversicherung nur, wenn der Versicherungsnehmer ein sehr hohes Alter erreicht. Ansonsten liegt die Summe der Einzahlungen deutlich über der Summe der Auszahlungen.

Rürup-Rente, private Altersvorsorge als Basisrente

Der Ökonom Bert Rürup entwickelte ein Modell für eine steuerlich begünstigte private Altersvorsorge, das sich überwiegend an Gutverdiener, Selbstständige und Freiberufler richtet. Seit der Einführung 2005 steht die Rürup-Rente gleichberechtigt neben der betrieblichen Altersvorsorge, der privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente.

Es gibt anders als bei der Riester-Rente und den privaten Rentenversicherungen kein Kapitalwahlrecht.

Das heißt, die angesparten Ansprüche werden nicht ausgezahlt, sondern sind verrentet. Ab 2025 können 100 Prozent des Maximalbeitrags von rund 25.046€ (Singles)/ 48.610€ (Ehepaare) können die Versicherten steuerlich ansetzen, die Auszahlungshöhe der Rente hängt unter anderem vom persönlichen Steuersatz ab. Anders als bei der Riester-Rente hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst zu wählen. Allerdings existieren zahlreichen Verträge ohne die vorgeschriebene Beitragsgarantie.

Nachteile der Rürup-Rente:

  • Die Rentenauszahlungen sind im Alter steuerpflichtig.
  • Da die Altersbemessungsgrenze relativ hoch ist, wird die Rente erst ab einem bestimmten Alter lukrativ.
  • Ähnlich der Riester-Rente sind die Verträge zum Teil nicht nur sehr kompliziert, sondern auch undurchsichtig.
  • Es gibt kein Kapitalwahlrecht.
  • Der Leistungsbezug erfolgt frühestens mit 62 Jahren.
  • Rürup-Verträge sind weder übertragbar noch können sie verschenkt oder beliehen werden.
  • Eine Kündigung ist genauso ausgeschlossen, wie eine Auszahlung des Rückkaufswerts. Allerdings besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
  • Verstirbt eine unverheiratete Person oder der Versicherte vor Eintritt des Rentenbeginns, verfällt das gesamte Kapital. Unverheiratete Personen können den Vertrag nicht vererben. Je nach Anbieter besteht für Ehepaare die Möglichkeit, für die Hinterbliebenenrente eine Zusatzversicherung abzuschließen oder alternativ eine steuerlich nicht geförderte Beitragsrückerstattung zu vereinbaren.
  • Beinhaltet der Vertrag eine Berufsunfähigkeitsrente, ist diese im Leistungsfall steuerpflichtig.

Betriebliche Altersvorsorge – Zusatzversicherung mit Rechtsanspruch

Unter den Begriff „betriebliche Altersvorsorge (bAV)“ fallen alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich zusagt. Dazu zählt nicht nur die klassische Altersvorsorge, sondern auch eine Hinterbliebenenversorgung im Todesfall oder eine Versorgung bei Invalidität im Rahmen der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. In §1a Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) heißt es: „Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden….“. Oftmals bezuschussen Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nur auf die Umwandlung, nicht auf die Bezuschussung.

Im Gegensatz zur Riester- oder Rürup-Rente wird die betriebliche Altersvorsorge vom Brutto-Lohn abgezogen.

Der Versicherte mindert damit sein Bruttoeinkommen und zahlt dadurch weniger Steuern. Auf die Beitragsauszahlungen im Alter werden jedoch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Im Gegensatz zu herkömmlichen Versicherungen kann der Versicherte eine betriebliche Altersvorsorge nicht kündigen, sondern nur Beitragsfreistellen. Die Mitnahme des angesparten Kapitals bei einem Arbeitgeberwechsel ist unsicher. Überschreitet dieses 82.800€, muss sowohl der ehemalige als auch der neue Arbeitgeber einer Übertragung zustimmen.

Weitere Möglichkeiten für eine private Altersvorsorge

Neben den klassischen privaten Rentenversicherung gibt es durchaus noch andere Varianten einer finanziellen Absicherung für das Alter. So ist der Erwerb einer Immobilie nicht nur vorteilhaft sondern gerade bei Gutverdiener gut umsetzbar. Eine Wohnung lässt sich entweder selbst nutzen, um die Miete zu sparen oder ähnlich einer Gewerbeimmobilie vermieten, um Einnahmen zu generieren.
Auch Kapitalanlagen wie Aktien oder Fonds bieten die Möglichkeit Anteile seines Vermögen frühzeitig für sich arbeiten zu lassen und gewinnbringend einzusetzen. Fonds sollten genau wie Aktien grundsätzlich über einen längeren Zeitraum angelegt werden, um die Kursschwankungen abzufangen. Die Faustregel sagt, die Mindestlaufzeit sollte zwölf Jahre nicht unterschreiten.

Fazit zur privaten Altersvorsorge

Viele wünschen sich nach der erfolgreichen Karriere und/oder Gründung der Familie das Leben weiterhin in Zügen zu genießen. Dieser neue Lebensabschnitt bietet Möglichkeiten und vor allem viel Zeit seinen anderen unerfüllten Träumen nachzugehen; vielleicht einmal die Welt bereisen, noch einmal studieren, einer Leidenschaft nachgehen oder sich einfach an einem gehobenen Lebensstandard erfreuen. Seinem Leben dem Erfolg zu widmen und am Ende diesen nicht zu genießen, erscheint unsachgemäß. Daher sollte man frühzeitig auch an die Zukunft denken.
Folgende erste Schritte können Sie bereits erledigen:

  • den Betrag ermitteln, den Sie sich im Alter wünschen
  • heute einen Tag im Jahr festsetzen an dem Sie sich mit Ihrer Altersvorsorge befassen
  • herausfinden, welche Varianten für Sie geeignet sind und welchen Betrag Sie hinterlegen möchten

Die Aussichten für einkommensstarke Frauen auf eine gesetzliche Rente, die den Lebensstandard unterstützt, sind nicht rosig.

Dabei stehen vermögenden Frauen viele Möglichkeiten zur Verfügung ihr Einkommen vorteilhaft zu nutzen. Wieso also länger warten und das Thema Altersvorsorge auf die lange Bank schieben? Sie werden sehen – es lohnt sich!

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