Lebensversicherung: Was nun? Auszahlung oder Rente?

Sie stehen vor der Frage, ob Sie Ihre Lebensversicherung auszahlen lassen sollen? Wann Sie mit herben Einbußen rechnen müssen und wann es sich lohnt, nicht bis zum Auszahlungstermin zu warten, Rainer Stolten, Altersvorsorgespezialist der M.M.Warburg Assekuranz, gibt Antworten. 

Mit rund 84 Millionen Verträgen ist die Lebensversicherung in Deutschland ein weit verbreitetes und auch beliebtes Versicherungsprodukt zur Altersvorsorge. Allein 2017 schüttete die Branche rund 86 Milliarden Euro an ihre Kunden aus. Jedes Jahr bekommen viele Versicherte ihre Kapitallebensversicherung ausgezahlt. Und dann stehen sie vor der Frage, was sie am besten mit dem Geld anstellen sollen. „Sofern die fleißigen Sparer keine Weltreise geplant haben oder ihr Eigenheim modernisieren wollen, ist eines klar: Das Kapital einfach, quasi ohne Verzinsung, auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto liegenzu lassen, kommt nicht infrage“, sagt Rainer Stolten, Geschäftsführer der M.M.Warburg & Co Assekuranzmakler.

Verrentung oder eine Kapitalanlage? Lebensversicherung auszahlen lassen.

Der Altersvorsorgespezialist meint: „Wenn es um die Altersvorsorge und damit die finanzielle Absicherung im Alter geht, gibt es eigentlich nur zwei mögliche Routen für das angesparte Geld aus der Versicherung. Die Versicherten können sich für eine Verrentung oder eine Kapitalanlage entscheiden. Jeder Versicherte, der bereits eine garantierte Rentenzahlung bekommt oder bekommen wird, kann mit dem Kapital freier umgehen und beispielsweise die Chancen des Kapitalmarkts nutzen. Vorausgesetzt, die Grundrente ist bereits gesichert.“

Experten beziffern den Finanzbedarf im Ruhestand auf rund 80 Prozent des bisherigen Netto-Einkommens. Viel weniger sollte es demnach nicht sein, denn mit dem Ruhestand entfallen zwar regelmäßige Kosten wie die Fahrten zum Arbeitsplatz, doch dagegen steigen die Ausgaben für andere Bedürfnisse wie etwa Reisen und auch die Gesundheit.

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Wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung oder die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt haben

Für alle, die bislang nur wenig in die gesetzliche Rentenversicherung oder die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt haben, ist das Thema besonders dringlich. Wenn beispielsweise Selbstständige feststellen, dass die laufenden Ausgaben besser abgesichert werden müssen, sind sie auf eine sichere Rentenzahlung angewiesen. „Deshalb ist für Selbstständige der Weg der Verrentung, also der garantierten lebenslangen Rentenzahlung, der sicherste“, sagt Stolten. „Denn auf diese Weise werden sie nie vor dem Problem stehen, dass am Ende des Geldes noch Leben übrig ist. Denn diese Gefahr droht bei einer Auszahlung und dem anschließenden Aufzehren des vorhandenen Kapitals. Irgendwann ist das Geld ausgegeben.“

Lebensversicherung ohne garantierte Rentenzahlung?

Wer eine Lebensversicherung ohne garantierte Rentenzahlung hat und die Versicherungssumme auf einen Schlag ausgezahlt bekommt, hat oft trotzdem die Wahlmöglichkeit: „Versicherungen bieten ihren Kunden im Anschluss an den Vertrag eine Verrentung an, die diese dann in Anspruch nehmen können“, sagt Stolten.

„Ob man sein Vermögen besser selbst verwaltet oder in eine lebenslange Rente umwandeln sollte, hängt aber von einigen Faktoren ab, die berücksichtigt werden sollten.“

Entscheidend ist das Abschlussjahr der Versicherung

Wenn es also um die Auszahlung einer privaten Rentenversicherung geht, kommt es zuerst auf das Abschlussjahr an: „Am ehesten lohnen sich private Renten für Kunden, die ihre Versicherung zwischen 1996 und Mitte 2001 abgeschlossen haben. Denn die vertraglichen Zusagen von damals sind mit dem niedrigen Garantiezins von heute nicht mehr zu bekommen und können problemlos in die Zukunft fortgeschrieben werden“, erklärt Stolten.

Als Beispiel nennt der Altersvorsorgespezialist die Versicherten, die jetzt ihr Geld erhalten. Denn die haben im Idealfall ihren Vertrag vor 2005 abgeschlossen. Das bedeutet für die Auszahlung, sie müssen keine Steuern zahlen und können somit über den vollen Betrag verfügen. Diese künftigen Ruheständler sollten prüfen, ob sie bei ihrer Versicherung eine Wahlmöglichkeit zwischen einmaliger Auszahlung und Verrentung haben. Denn bei einer Rentenversicherung werden bis ans Lebensende womöglich Beträge ausgezahlt, die garantiert zu beispielsweise vier Prozent verzinst werden.


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Lebensversicherung auszahlen lassen: Wann sich eine lebenslange Rente rentiert

Ein zweiter wichtiger Aspekt ist laut Stolten die Lebenserwartung: Nach der offiziellen Rentenstatistik beziehen die Deutschen derzeit durchschnittlich rund 20 Jahre ihre Rente. Männer im Mittel etwas kürzer, die Frauen dafür etwas länger. „Doch für eine finanzielle Absicherung sind 20 Jahre etwas zu kurz gedacht, schließlich leben sehr viele Menschen auch länger. Daher sollten mindestens 25 Jahre eingeplant werden. Generell gilt jedoch: Je länger der künftige Ruheständler lebt, umso mehr rentiert sich eine lebenslange Rente“, sagt Stolten. „Für manche Menschen kommt aber eine Rente etwa aus gesundheitlichen Problemen nicht in Betracht. Denn wer nicht hoffen darf, noch lange zu leben, hat kaum etwas von seiner Rente, die nur bis zum Tod gezahlt wird“, meint Stolten.

Aus Sorge vor einem frühen Tod und dem Verlust des Kapitals aus der Lebensversicherung schrecken viele vor einer Verrentung zurück. Zwei Drittel der Deutschen würden beim Thema Lebensversicherung entsprechend lieber eine Kapitalauszahlung auf einen Schlag wählen als die monatliche Auszahlung, ergab eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Versicherungswirtschaft. Die meisten der Befragten glauben, dass sie damit bei einem vorzeitigen Tod das bessere Geschäft machen.

„Eine Absicherung der Familie im Todesfall ist vielen unserer Kunden sehr wichtig. Besonders die Absicherung des Ehepartners“, sagt Stolten. „Sie wollen den Hinterbliebenen etwas vererben. Da müssen sie dann schon in die Verträge schauen, ob das übriggebliebene Kapital aus der Versicherung ausgezahlt wird. Diese Option kostet aber auch wieder Anteile an der Rente.“

Wie Sie die Chancen des Kapitalmarkts nutzen

„Diejenigen, die bereits über eine abgesicherte Grundrente verfügen, können mit der ausgezahlten Lebensversicherung dagegen die Chancen am Kapitalmarkt nutzen“, sagt Stolten. „Für alle zukünftigen Ruheständler, die das gerne möchten, aber nicht das Wissen dazu haben, empfehle ich eine Vermögensverwaltungslösung. Dafür stünde beispielsweise der Warburg Navigator zur Verfügung.“ Der Warburg Navigator ist ein digitaler Vermögensverwalter, der für seine Kunden ab einem Kapitalstock von 20.000 Euro das Geld in Wertpapiere investiert. Dabei berücksichtigt der Warburg Navigator die individuellen Risikoneigungen seiner Kunden. Stolten betont aber: „Ein Investment an den Kapitalmärkten ist immer mit einem Risiko verbunden und hat nichts mit der garantierten lebenslangen Rente aus einer Versicherung zu tun.“

Kurz & knapp: Diese Steuern fallen bei der Auszahlung einer Lebensversicherung an

Versicherte, die sich gegen eine Verrentung ihrer Lebensversicherung entscheiden, müssen damit rechnen, dass sie nicht über die volle Summe verfügen können. Denn bei der Auszahlung der Kapitallebensversicherung wird vom Kapitalertrag die Kapitalertragsteuer – oder auch besser bekannt als Abgeltungssteuer – an das Finanzamt vom Versicherungsunternehmen abgeführt. Wie hoch die Steuerlast dabei ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Maßgebend für die Besteuerung sind das Jahr des Vertragsabschlusses, die Laufzeit und das Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Auszahlung.

Sollte der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sein, sind die Gewinne bei Auszahlung steuerfrei. Für alle Verträge, die danach abgeschlossen wurden, fällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent der Gewinne an. Zusätzlich werden auch der Solidaritätszuschlag und je nach Zugehörigkeit noch die Kirchensteuer fällig.

Die Höhe der Steuern kann sich aber noch verringern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Versicherung muss mindestens eine Laufzeit von 12 Jahre haben. Die Auszahlung erfolgt erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherten und drittens: Bei Vertragsabschluss ab 2012 darf die Auszahlung erst nach dem 62. Geburtstag erfolgen.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, muss nur die Hälfte der Erträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.

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