Private Altersvorsorge: 5 Möglichkeiten den Ruhestand zu genießen

Für viele Menschen wird die gesetzliche Rente für einen annehmbaren Ruhestand nicht mehr ausreichen. Ohne zusätzliche private Altersvorsorge werden sie im Alter kaum über ausreichend Mittel verfügen, um den Lebensabend unbekümmert zu genießen.

Generationenvertrag, das gebrechliche Konstrukt der Vergangenheit

Innerhalb der Zünfte und Gilden gab es bereits im Mittelalter eine Art freiwillige Altersvorsorge auf Gemeinschaftsbasis. 1854 wurde das Gesetz über die Vereinigung der Berg-, Hütten- und Salinenarbeiter in Knappschaft, und damit die erste öffentlich-rechtliche Arbeiterversicherung auf Landesbasis, eingeführt. Das Gesetz verpflichtete die Bergarbeiter zu Beitragszahlungen in die Knappschaftskassen. Der Begriff Generationenvertrag leitet sich von der Entwicklung der Ideen des Gesellschaftsvertrages aus dem 18. und 19. Jahrhundert ab. Verwendet wurde er anfangs insbesondere in Verbindung mit der Einführung eines Umlageverfahrens bei der gesetzlichen Rentenversicherung, in späteren Jahren auch bei anderen sozialstaatlichen Verteilungsmechanismen.

Wie genau funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung sollte ursprünglich auf dem Ansparen von Beiträgen aufbauen. Dafür war vorgesehen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte einen bestimmten Betrag auf ein spezielles Rentenkonto einzahlen. Leider kam damit so gut wie nie eine entsprechende Kapitaldeckung zustande.

Unter dem ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer (1876-1967), wurde 1957 im Rahmen der Rentenreform erstmals ein Umlageverfahren impliziert.

Das von dem Wirtschaftstheoretiker Wilfrid Schreiber (1904-1975) entwickelte Konzept, der sogenannte Schreiber-Plan, definiert dabei den Generationsvertrag als fiktiven „Solidar-Vertrag zwischen jeweils zwei gesellschaftlichen Generationen“. Nach der Einführung der Antibabypille im Jahr 1961 funktionierte das Modell allerdings nur noch bis zum sogenannten Pillenknick in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre. Im 21. Jahrhundert führt der Geburtenrückgang in Verbindung mit den gesellschaftlichen Veränderungen zu dramatischen Ausfällen bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Lediglich eine zusätzliche private Altersvorsorge kann einen sorgenfreien Lebensabend sicherstellen.

Was tun für einen sorgenfreien Lebensabend?

Um zu bestimmen, welche Höhe eine zusätzliche private Altersvorsorge mindestens haben sollte, ist eine realistische Schätzung der gesetzlichen Rentenansprüche notwendig. Es kann sich dabei jedoch nur um eine Überschlagsrechnung handeln, da das deutsche Rentensystem einem stetigen Wandel unterliegt. So wurde zum Beispiel das Renteneintrittsalter im Laufe der Zeit stufenweise angehoben und die Beträge immer wieder angepasst. Derzeit gilt als (sehr, sehr grober) Anhaltspunkt, dass ein Arbeitnehmer nach 45 Jahre mit rund 45 Prozent aus seinem Durchschnittseinkommen rechnen kann. Das bedeutet, ein Arbeiter, der 45 Jahre unverändert 1000 Euro pro Monat verdiente, erhält circa 450 Euro, bei 1500 Euro steigt der Rentenanspruch auf 680 Euro und bei 2000 Euro auf rund 900 Euro. Stellt sich die Frage, welch private Altersvorsorge lohnt sich?

Die wichtigsten Produkte zur privaten Altersvorsorge im Vergleich

Um sich einen angenehmen Lebensabend zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Nicht alle sind wirklich zielführend, wie zum Beispiel Wetten, hoch riskante Geldanlagen oder der gute, alte Sparstrumpf. Zu den Klassikern mit Auszahlungsgarantie gehören betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente, Rürup-Rente, Kapitallebensversicherungen und fondsgebundene Lebensversicherung.

Betriebliche Altersvorsorge – Zusatzversicherung mit Rechtsanspruch

Unter den Begriff „betriebliche Altersvorsorge (bAV)“ fallen alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich zusagt. Dazu zählt nicht nur die klassische Altersvorsorge, sondern auch eine Hinterbliebenenversorgung im Todesfall oder eine Versorgung bei Invalidität im Rahmen der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. In § 1a Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) heißt es: „Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden….“. Oftmals bezuschussen Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nur auf die Umwandlung, nicht auf die Bezuschussung.

Im Gegensatz zur Riester- oder Rürup-Rente wird die betriebliche Altersvorsorge vom Brutto-Lohn abgezogen. Der Versicherte mindert damit sein Bruttoeinkommen und zahlt dadurch weniger Steuern. Auf die Beitragsauszahlungen im Alter werden jedoch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Im Gegensatz zu herkömmlichen Versicherungen kann der Versicherte eine betriebliche Altersvorsorge nicht kündigen, sondern nur Beitragsfreistellen. Die Mitnahme des angesparten Kapitals bei einem Arbeitgeberwechsel ist unsicher, überschreitet es 76.000 Euro, muss sowohl der ehemalige als auch der neue Arbeitgeber einer Übertragung zustimmen.

Altersvorsorge: Und welche Ausrede haben Sie?

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Riester-Rente, private Altersvorsorge mit staatlicher Zulage

Seit 2001 gibt es die Riester-Rente. Diese private Altersvorsorge fördert der Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzug seit 2002. Ins Leben gerufen hat die Versicherung der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester anlässlich der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/2001. Damals sank das Rentenniveau eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nach 45 Jahren Beitragszahlung von 70 Prozent auf 67 Prozent.

Gefördert wird die Riester-Rente einmal durch den Sonderausgabenabzug gemäß Einkommenssteuergesetz § 10a sowie durch eine Altersvorsorgezulage. Der Erhalt der Zulagen in voller Höhe ist dabei an die Einzahlung des Mindesteigenbeitrags gebunden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt seit 2008 vier Prozent der rentenversicherungspflichtigen, NICHT der sozialversicherungspflichtigen, Einnahmen des Vorjahres minus der individuellen Zulagenansprüche (Grundzulage beziehungsweise Kinderzulage). Dabei muss der Sparer die jeweilige Anpassung des Mindesteigenbeitrags selbst veranlassen. Der Kinderzulagenanspruch besteht für jedes Kind, wenn der Kindergeldempfänger im Kalenderjahr mindestens für einen Monat Kindergeld bezogen hat. Ist der Sparer im Jahr des Vertragsabschlusses noch keine 25. Lebensjahre alt, wurde er vor dem 31.12.1982 geboren und ist er unmittelbar zulagenberechtigt, erhöht sich die Grundzulage im ersten Jahr um 200 Euro.

Nachteile der Riester-Rente:

  • In der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente voll versteuert, bei selbst genutztem Wohneigentum führt das Finanzamt ein Wohnförderkonto, auf dessen Grundlage es die Steuern berechnet.
  • Die Verträge sind in der Regel sehr komplex und die Kosten unklar.
  • Meistens wird die Versicherung fondsgebunden angeboten, sodass sich die Rendite kaum bestimmen lässt.
  • In einer Summe auszahlbar sind lediglich 30 Prozent des Leistungsanspruches.

Aufgrund der Tatsache, dass die Vertragsberechnungen in der Regel auf einer sehr hohen Lebenserwartung beruhen, lohnt sich die Rentenversicherung nur, wenn der Versicherungsnehmer ein sehr hohes Alter erreicht. Ansonsten liegt die Summe der Einzahlungen deutlich über der Summe der Auszahlungen.

Rürup-Rente, private Altersvorsorge als Basisrente

Der Ökonom Bert Rürup entwickelte ein Modell für eine steuerlich begünstigte private Altersvorsorge, das sich überwiegend an Gutverdiener, Selbstständige und Freiberufler richtet. Seit der Einführung 2005 steht die Rürup-Rente gleichberechtigt neben der betrieblichen Altersvorsorge, der privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente. Diese Basisrente arbeitet im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung versicherungswirtschaftlich kapitaldeckend. Es gibt anders als bei der Riester-Rente und den privaten Rentenversicherungen kein Kapitalwahlrecht, das heißt, die angesparten Ansprüche werden nicht ausgezahlt, sondern sind verrentet. Bis zu 86 Prozent des Maximalbeitrags von rund 23.000 Euro (Singles)/47.000 Euro (Ehepaare) können die Versicherten steuerlich ansetzen, die Auszahlungshöhe der Rente hängt unter anderem vom persönlichen Steuersatz ab. Anders als bei der Riester-Rente hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst zu wählen. Allerdings existieren zahlreichen Verträge ohne die vorgeschriebene Beitragsgarantie.

Nachteile der Rürup-Rente:

  • Die Rentenauszahlungen sind im Altern steuerpflichtig.
  • Da die Altersbemessungsgrenze relativ hoch ist, wird die Rente erst ab einem bestimmten Alter lukrativ.
  • Ähnlich der Riester-Rente sind die Verträge zum Teil nicht nur sehr kompliziert, sondern auch undurchsichtig.
  • Es gibt kein Kapitalwahlrecht,
  • der Leistungsbezug erfolgt frühestens mit 62 Jahren.
  • Rürup-Verträge sind weder übertragbar noch können sie verschenkt oder beliehen werden.
  • Eine Kündigung ist genauso ausgeschlossen, wie eine Auszahlung des Rückkaufswerts. Allerdings besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
  • Verstirbt eine unverheiratete Person oder der Versicherte vor Eintritt des Rentenbeginns, verfällt das gesamte Kapital. Unverheiratete Personen können den Vertrag nicht vererben. Je nach Anbieter besteht für Ehepaare die Möglichkeit, für die Hinterbliebenenrente eine Zusatzversicherung abzuschließen oder alternativ eine steuerlich nicht geförderte Beitragsrückerstattung zu vereinbaren.
  • Beinhaltet der Vertrag eine Berufsunfähigkeitsrente, ist diese im Leistungsfall steuerpflichtig.

Der Klassiker – die Lebensversicherung als private Altersvorsorge

Auch wenn die Lebensversicherung im Laufe der letzten Jahre deutlich an Attraktivität verloren hat, gehört sie noch immer zu den beliebten Varianten der privaten Altersvorsorge. Sowohl bei der Kapitallebensversicherung als auch bei der fondsgebundenen Lebensversicherung handelt es sich um zwei Verträge, die Risikolebensversicherung für den Todesfall und den Sparplan. Bei Ablauf der Versicherung erhält der Versicherungsnehmer eine Garantiesumme sowie eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Im Gegensatz zur Vergangenheit sind bei neuen Verträgen weder die Beiträge steuerlich absetzbar noch die Auszahlungen steuerfrei.

Weitere Möglichkeiten für eine private Altersvorsorge

Neben den klassischen privaten Rentenversicherungen gibt es durchaus noch andere Varianten einer finanziellen Absicherung für das Alter. So hat der Erwerb einer Immobilie Vorteile. Eine Wohnung lässt sich entweder selbst nutzen, um die Miete zu sparen oder ähnlich einer Gewerbeimmobilie vermieten, um Einnahmen zu generieren. Der Vorteil liegt darin, dass Immobilien in der Regel im Wert steigen und ein Wertverlust eher unwahrscheinlich ist. Als nachteilig kann sich die langfristige Kapitalbindung erweisen.

Was bietet sich noch an?

Wer weder das Kapital besitzt, um eine Immobilie zu erwerben oder das Risiko scheut, kann sich mit mithilfe von Sparplänen und/oder Investments ein sicheres Polster als private Altersvorsorge zulegen. Dafür bieten sich sowohl Festgeldkonten als auch offene oder geschlossene Immobilienfonds, Aktienfonds und gemischte Fonds an. Fonds weisen Einzelaktien gegenüber den Vorteil auf, dass sie das Risiko streuen. Wer sich an einem gut gestreuten Fond beteiligt, wird zwar niemals die Gewinne erwirtschaften, die mit Einzelaktien möglich sind, auf der anderen Seite besteht jedoch kaum das Risiko, das gesamte Kapital zu verlieren. Fonds sollten genau wie Aktien grundsätzlich über einen längeren Zeitraum angelegt werden, um die Kursschwankungen abzufangen. Die Faustregel sagt, die Mindestlaufzeit sollte zwölf Jahre nicht unterschreiten.

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