Smart ESG: Warum nun auch Nachhaltigkeit beim Factor Investing eine Rolle spielt

In den letzten Jahren hat sich das nachhaltige Investieren, d. h. die Berücksichtigung von ESG-konformen Anlagekriterien, im Asset Management zu einem unaufhaltbarer Trend entwickelt.

Unter der Abkürzung „Environment Social Governance (ESG)“, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, werden nachhaltige Verantwortungsbereiche zusammengefasst, die Aufschluss darüber geben sollen, inwieweit Unternehmen in ihren Entscheidungen ökologisch- und sozialgesellschaftliche Aspekte berücksichtigen und in die Unternehmensführung einfließen lassen.

Alles begann Anfang der 90er Jahre

Angefangen hat dieser Trend bereits in den 90er-Jahren, als das Thema mit dem Begriffen „ethische“ und „grüne“ Investments noch in erster Linie moralisch aufgeladen war und zu Beginn vor allem kirchliche Investoren angezogen hat. Insbesondere die Befürchtung, dass nachhaltiges Investieren mit einer Einbuße an Rendite verbunden sein könnte, schreckte viele Investoren zunächst ab. Dies hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend geändert.

Nachhaltiges investieren ist ein unaufhaltsamer Trend im Asset Management. Mittlerweile werden fasst 25% der Assets unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien gemanagt. Und das zu Recht:

  • Individuelle Möglichkeiten der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien: Umwelt (E), Soziales  (S), Governance (G)
  • Erfolgsversprechende Performance: Keine Performancenachteile bei nachhaltiger Geldanlage
  • Verbessertes Risikomanagement: Die Berücksichtigung von ESG verbessert das Risikoprofil
  • Regulierungsvorgaben erfüllen: Die Regulierung drängt zunehmend auf die Berücksichtigung von   Nachhaltigkeit in der Geldanlage

Führen nachhaltig verwaltete Anlagegelder gleichzeitig zu Renditeeinbußen?

So werden bereits heute geschätzte 20 Billionen US-Dollar und damit 25 Prozent der global verwalteten Anlagegelder unter Berücksichtigung von nachhaltigen Anlagekriterien gesteuert. Und hier wird das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht sein. Zum einen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Nachhaltigkeit keinesfalls zu Renditeeinbußen führen muss und es damit keinen Zielkonflikt zwischen Nachhaltigkeit und Rendite gibt. Dahinter steht die Überlegung, dass nachhaltig geführte Unternehmen dauerhaft besser aufgestellt sind und profitabler arbeiten:

  • Ein bewusster Umgang mit Ressourcen sollte langfristig zu Effizienzgewinnen und Materialeinsparungen führen, was sich positiv auf die Ertragslage eines Unternehmens auswirkt.
  • Soziale Maßnahmen wie Sozialleistungen, Teilzeitregelungen und eine faire Bezahlung führen zu geringeren Krankheitsbeständen und Produktionsausfällen. Gleichzeitig sind zufriedene Mitarbeiter in der Regel kreativer.

Zum anderen wird ESG auch zunehmend im Zusammenhang mit einem effizienten Risikomanagement eine Bedeutung beigemessen. So können durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien Reputationsrisiken, operationelle Risiken und Event-Risiken (Beispiel Dieselgate) deutlich reduziert werden. Es verwundert daher auch nicht, dass die empirische Evidenz zeigt, dass Anlageportfolios, die nach Aspekten der Nachhaltigkeit aufgestellt sind, geringeren Schwankungs- und Rückschlagrisiken als herkömmliche Portfolios unterliegen.

Die Nachfrage nach nachhaltigen Investments steigt

Gleichzeitig haben auch gesellschaftliche, politische und regulatorische Veränderungen zu einer höheren Nachfrage nach nachhaltigen Investments geführt. Beispielhaft sei hier die UN-Klimakonferenz von 2015 in Paris genannt, in deren Folge namhafte institutionelle Investoren wie der norwegische Staatsfonds oder der Rockefeller Brothers Fonds Kohleinvestments aus ihren Portfolios weitestgehend ausgeschlossen haben. Auch die Aufsicht hat sich dem Thema Nachhaltigkeit inzwischen mit Nachdruck angenommen. So arbeitet die EU-Kommission aktuell an einem Kriterienkatalog zur Schaffung von einheitlichen Standards für nachhaltige Investments. Die Vereinten Nationen haben zudem mit den „Sustainable Development Goals (SDG)“ Ziele für eine nachhaltige Entwicklung definiert, denen institutionellen Investoren in Zukunft ebenfalls Beachtung schenken müssen. Und auch für Versicherer und Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAVs), ist mit der EbAV-II-Richtlinie zu Jahresbeginn eine Verordnung in Kraft getreten, die Berichts- und Informationspflichten hinsichtlich der Einbeziehung von Kriterien der Nachhaltigkeit sowie deren Einbindung in das Risikomanagement vorsieht. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Investoren in Zukunft gar nicht mehr um das Thema Nachhaltigkeit herumkommen werden.

Mit dieser rasanten Entwicklung hat sich auch ein umfangreiches Angebot an mehr und auch weniger ausgeklügelten nachhaltigen Investmentansätzen verbreitet. Dies wird nicht zuletzt durch die inzwischen deutlich verbesserte Datenverfügbarkeit unterstützt. ESG-Datenbanken, wie sie z.B. von dem Finanzdienstleister MSCI angeboten werden, erlauben es Anlageuniversen extrem differenziert nach verschiedenen Kriterien zu filtern und zu analysieren.

ESG: Zwei Investmentansätze

Während es bei institutionellen Investoren oft individuelle aber klare Vorgaben für nachhaltige Portfolios gibt, sind die Kriterien beim Privatanlegern nicht definiert. Eine allgemeingültiger Standard, wie im Lebensmittelbereich das Bio-Siegel, existiert also nicht. Stellt man sich selber die Frage, welches Unternehmen nachhaltig ist und welches nicht, merkt man schnell, dass die Antwort nicht leicht fällt. Es besteht allgemein Konsens darüber, dass Streubombenhersteller nicht nachhaltig sind. Aber was ist mit dem Zuliefere des Streubombenherstellers und was ist mit dem Finanzierer des Zuliefers? Wahrscheinlich kann man, wenn man diese Überlegung immer weiter führt, einen sehr großen Teil des Anlageuniversums ausschließen. Dies macht aber in Hinblick auf die Rendite und das Risiko eines Portfolios – Stichwort Diversifikation – keinen Sinn.

Dominant unter den nachhaltigen Investmentansätzen sind zwei Ansätze, die auf Positiv- oder Negativlisten für Wertpapiere beruhen.

  • Bei dem „Best-in-Class“ Ansatz werden Unternehmen selektiert, die innerhalb einer definierten Gruppe (Index, Subindex, Industriegruppe) die beste ESG Ausprägung haben.
  • Der zweite Ansatz geht auf Ausschlusskriterien ein, d. h. das Investmentuniversum wird um Unternehmen, auf die bestimmte Kriterien zutreffen (z. B. Tabakherstellung, Verletzung von Menschenrechten), bereinigt. Beiden Ansätzen gelingt es zwar die ESG-Qualität auf Portfolioebene zu verbessern, sie bergen aber das Risiko von Renditeeinbußen über die Implementierung von harten Restriktionen bis hin zum Ausschluss von ganzen Industrien.

Insbesondere leiden beide Ansätze unter dem Manko, dass weitere fundamentale Kriterien, die für die Entwicklung des Aktienkurses bzw. des Portfolios bedeutend sind, wie zum Beispiel Bilanzqualität, Profitabilität oder das Momentum, nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dies ist erkennbar, wenn man geläufige Nachhaltigkeitsindizes nach fundamentalen Kriterien, die für die Rendite wichtig sind, untersucht. Oft besteht hier bei der Zusammenstellung des Aktienkorbs, der im Index enthalten ist, Verbesserungsbedarf.

Das ideale ESG-Portfolio?

In einem wohldefinierten Portfolio sollten alle Faktoren mit einer möglichst hohen und ausgewogenen Ausprägung vertreten sein. Eine Möglichkeit, ….     Als Kriterium für die ESG-Qualität stellen wir auf eine von MSCI angebotene Maßzahl ab, die eine Vielzahl von Unterkriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu einer Kennzahl verdichtet.

Sollten Sie Fragen zu dem Anlagekonzept Smart ESG haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf …

Foto: PolaRocket / photocase.de

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