Nachlass: Darauf kommt es beim Erbe an
31. August 2019Mehr als 400 Milliarden Euro werden in Deutschland laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) jedes Jahr durch Erbschaft oder Schenkung übertragen[1]. Die Verantwortung für ein Familienvermögen bringt eine Fülle von Aufgaben mit – für Erblasser und Erben gleichermaßen. Was es beim Nachlass zu beachten gilt, verrät Expertin Sandra Duttke, die das Private Banking Nord bei der Warburg Bank leitet, im Interview.
Worauf kommt es beim Nachlass vor allem an?
Bei der Planung des Nachlasses sollten Erblasser nicht nur darauf achten, die Erbschaft bestmöglich zu erhalten, sondern auch den Familienfrieden. Denn wenn das Vermögen zwar problemlos an die nächste Generation übertragen wurde, dies aber dazu führt, dass sich die Erben überfordert und sich in ihrer freien Entfaltung gestört fühlen oder mit Finanzthemen fremdeln, ist nichts gewonnen. Ich unterstütze Kunden in Gesprächen mit dem Blick auf beide Generationen dabei, die für ihre Familie passende Lösung für den Erbfall zu finden.
Worauf sollten Erblasser denn besonders bei ihrem Testament achten?
Es ist ratsam bei einer Erbschaft Schritt für Schritt vorzugehen und sorgsam zu planen, was mit dem Vermögen passieren soll. Denn das zahlt sich aus.
Dies gilt insbesondere dann, wenn Überträge schon zu Lebzeiten vorgenommen werden. Denn wer schenkt anstatt erst nach dem eigenen Tod zu vererben und sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlässt, kann die Überträge aktiver steuern und strategisch planen. Außerdem können bei Schenkungen des privaten Erbes an Angehörige Steuerfreibeträge mehrfach genutzt werden.
Was passiert, wenn die junge Generation plötzlich das Erbe erhält?
Viele Eltern sorgen sich bei der Vorstellung, dass ihre Kinder von heute auf morgen, etwa durch den plötzlichen Tod der Erblasser, eine Erbschaft machen. Die Bedenken sind geprägt von Fürsorge, denn die Kinder haben häufig keine genauen Kenntnisse über das Vermögen der Familie. Es ist ja vielfach auch die Absicht der Eltern, ihre Kinder davon unbelastet und unbefangen aufwachsen zu lassen. Leider fehlt dann im plötzlichen Erbfall die Kompetenz, um sich selbst verantwortungsvoll um den Nachlass kümmern zu können. Außerdem überwiegt im Ernstfall die Trauer um die Verstorbenen und fordert den Erben schon genug ab. Zeit für Auseinandersetzungen mit dem Testament oder Erbrecht bleibt da wenig.
Doch wie können Erblasser die Erben bestmöglich auf den Nachlass vorbereiten?
Ich stelle insgesamt fest, dass Familien in ihrer Kommunikation offener geworden sind als sie es noch vor 15 Jahren waren. Da umgab das Vermögen ein großes Geheimnis. Die heutige Elterngeneration ist sich ihrer Verantwortung bewusst und ist bemüht, den Erben rechtzeitig Hilfestellungen zu geben. Eine Vorbereitung der Erben auf die zukünftige Verwaltung des Nachlasses in Schule oder Universität erfolgt hingegen selten.
Wie kann man die Auseinandersetzung mit dem Thema Erbrecht und Erben denn bei der jungen Generation fördern?
Wir haben vor fünf Jahren die Warburg Banking School gegründet. Junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren können sich hier Themen wie Kapitalmärkte, Immobilien oder Investment Banking nähern. Außerdem knüpfen sie hier Kontakte in die Finanzwelt. Viele Erblasser freut diese Unterstützung, weil sie wissen, dass sie das nicht allein leisten müssen.
Und welche Lösung bietet sich bei der Nachlassplanung nun für Erblasser aus Ihrer Erfahrung besonders an?
Ein gern genutzter Rahmen für die Vermögensnachfolgen bietet die Gründung einer Familiengesellschaft oder eines Familienpools. Welche Gesellschaftsform empfehlenswert ist, hängt von den beteiligten Personen, der Höhe und der Art des Erbes ab. Die nachfolgende Generation kann im Zuge einer Familiengesellschaft an dem Vermögen beteiligt werden, wobei die Stimm- und Ertragsrechte überproportional bei den Erblassern verbleiben können. In diese Gesellschaft kann bereits übertragenes Vermögen der Kinder sowie das weitere Familienvermögen der Eltern eingebracht werden. Diese Vorgehensweise ist ideal, um prozentuale Anteile am Gesellschaftsvermögen zu übertragen, Kinder und Enkelkinder gleich zu behandeln und Freibeträge regelmäßig zu nutzen. Neben liquiden Vermögen können auch Immobilien und unternehmerische Beteiligungen Bestandteil sein. Im Gesellschaftsvertrag können nun die Anlageziele und die Grundsätze des Vermögens definiert werden. Auf dieser Basis wird es der nachfolgenden Generation erleichtert, im Erbfall Entscheidungen zu treffen. Alle Familienmitglieder haben den Überblick und können sich gemeinsam über die Vermögensanlagen austauschen.
Vielen Dank für das Gespräch, Frau Duttke.
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