Die wichtigsten Fragen zu Nachhaltigkeit im Überblick
Was ist die Taxonomie Verordnung?
Ein Unternehmen ist konform nach Taxonomie-Verordnung, wenn dessen Tätigkeit bestimmte Mindestanforderungen (Art. 18) an Nachhaltigkeit erfüllt, wenn es einen wesentlichen Beitrag zu mind. einem Umweltziel (gem. Art. 9 Taxonomie-VO) erfüllt, wenn es die Umweltziele des Art. 9 Taxonomie-VO nicht erheblich beeinträchtigt, und wenn dessen Tätigkeit den festgelegten technischen Bewertungskriterien der Kommission entspricht.
Leider liefern die Unternehmen noch keine Daten inwiefern sie diese Verordnung einhalten. Zudem gilt die Verordnung nur in Europa und betrifft nur europäische Anlageprodukte. Daher können wir ihre Wünsche zur Taxonomie-Verordnung aktuell noch nicht berücksichtigen.
Was bedeutet SFDR (Offenlegungsverordnung)?
Bei der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) handelt es sich um die europäische Offenlegungsverordnung (Verordnung 2019/2088), welche die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor definiert und festlegt. Sie verpflichtet die Finanzmarktteilnehmer und Emittenten innerhalb der EU, welche nachhaltige Finanzprodukte offerieren, transparent darüber zu berichten wie und in welchem Ausmaß sie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. In dem Sinne der SFDR liegt eine nachhaltige Investition immer dann vor, wenn die zugrundeliegende wirtschaftliche Tätigkeit des Investments einen Beitrag zur Erreichung eines Umwelt- (E) oder sozialen Ziels leistet (S), wobei eine gute Unternehmensführung bereits vorausgesetzt wird (G). Welche Wirtschaftstätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den verschiedenen Nachhaltigkeitszielen darstellen, wird in der Taxonomie-Verordnung (Verordnung 2020/852) genauer konkretisiert.
Was genau sind PAIs?
Der Begriff Principal Adverse Impacts (PAIs) beschreibt die negativen Folgen von Investitionsentscheidungen auf bestimme Nachhaltigkeitsfaktoren, die Anleger vermeiden wollen. Bei den mit einer Investition einhergehenden nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren handelt es sich gemäß der Offenlegungsverordnung (Verordnung 2019/2088) um Auswirkungen durch fossile Brennstoffe, Abfälle, Treibhausgas-Emissionen sowie Emissionen im Allgemeinen und Auswirkungen auf die Biodiversität und Wasser. Im Weiteren Sinne umfassen sie auch den Umgang von Staaten mit sozialen und Umweltfragen und den Verbrauch fossiler Energie und die Energieeffizienz im Immobilienbereich.
Was für Kosten fallen für mich insgesamt pro Jahr an?
Es wird eine All-in-Fee von 1,0% p.a. zur Abdeckungen aller Leistungen der Vermögensverwaltung sowie der Depot-, Kontoführungs- und Transaktionsgebühren (durch unseren Partner Baader Bank) berechnet. Bezugsgröße für die All-in-Fee ist der Depotwert und das Kontoguthaben. Ferner gibt es für größere verwaltete Vermögen eine Gebührenstaffel: Ab einem verwalteten Vermögen von € 100.000,– reduzieren wir die Gebühr auf 0,9%, und ab € 250.000,– auf 0,8 %. Die jeweilige Gebühr gilt für den gesamten verwalteten Betrag und bezieht sich auf das von Ihnen in Summe eingezahlte Kapital (abzüglich evtl. Auszahlungen).
Außerdem fallen Verwaltungsgebühren von durchschnittlich 0,3% p.a. für ETFs und aktive Fonds an. Die Kosten für ETFs und aktive Fonds werden an den Anbieter des Fonds gezahlt. Die Fondskosten werden nicht direkt von Ihrem Konto abgezogen, sind aber in den Kursen des Fonds enthalten. Sie würden diese Kosten also auch zahlen, wenn Sie selber einen Fonds erwerben. Da wir als Bank Tranchen für institutionelle Kunden kaufen, sind die Kosten geringer als bei einem Kauf durch Privatanleger.
Wie sind die Kosten der Nachhaltigkeit?
Die Kosten bleiben die gleichen und verändern sich nicht durch Berücksichtigung bestimmter Nachhaltigkeitsfaktoren. Im Durchschnitt versuchen wir eine Kostenquote der ETFs und Fonds von 0,3% p.a. einzuhalten.
Fallen bei einer Kündigung Kosten an?
Nein, bei einer Kündigung fallen keine weiteren Kosten an.
Warum muss ich so viele Fragen beantworten?
Wir sind seit Anfang August 2022 dazu verpflichtet Sie nach Ihren Präferenzen zu Nachhaltigkeit zu befragen. Daher wurde unser Fragebogen um drei Fragen erweitert. Generell dienen die Fragen dazu Ihre individuellen Risikopräferenzen herauszufinden, aber auch Ihre finanzielle Tragfähigkeit zu kennen. Somit können wir Ihnen leichter die passende Strategie zuordnen.
Der Anlageprozess ist der gleiche wie in der Vermögensverwaltung von M.M.Warburg & CO. Das heißt das Vermögen wird aktiv von Anlageexperten unter Berücksichtigung fundamentaler Einschätzungen investiert. Die einzelnen Assetklassen im Portfolio (Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Immobilien) werden hinsichtlich ihrer Risikoeigenschaften und ihrem Diversifikationspotenzial auf Portfolioebene und taktisch allokiert. Dabei fließen makroökonomische Prognosen unseres volkswirtschaftlichen Experten und die Kapitalmarkteinschätzung der Bank als Nebenbedingungen in den Algorithmus ein.
Für eine detaillierte Beschreibung siehe unser Whitepaper
Risikohinweise
Generell gilt die Aussage des Disclaimers sowie die Erläuterungen in den FAQs und der Depotanalyse. Für Warburg Navigator Kunden gelten zudem die Risikohinweise unter https://navigator.mmwarburg.de/risikohinweise/

Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter.
Gabriela Rieks
E-Mail: support@warburg-navigator.de
Tel: +49 40 3282 2020